AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auszug aus unseren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Stornierungen (Rücktritt) und Nichtanreisen (No-Show)

 1. Stornierungen und Stornokosten:

Bei Buchungen von einer Übernachtung:

Stornierung bis 1 Tag vor Anreise (bis 18.00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei * Stornierungen am Anreisetag: 90 % des Reisepreises *

* nur gültig außerhalb der Internationalen Frankfurter Messezeiten oder regionale Großveranstalltungen (§ 4)

 2. Stornierungen und Stornokosten:

Bei Buchungen von mehr als einer Übernachtung oder auch ab 2 bis 4 Zimmer für je eine Übernachtung oder mehr):

Stornierung 4 Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei *

Stornierungen 3 Tage bis Anreisetag: 90 % des Reisepreises *

* nur gültig außerhalb der Internationalen Frankfurter Messezeiten oder regionale Großveranstalltungen (§ 4)

 3. Stornierungen und Stornokosten (Gruppenbuchung ab 5 Zimmer bis 10 Zimmer):

Bei Buchungen ab 5 Zimmer bis 10 Zimmer (Gruppe):

Stornierung bis 3 Wochen vor Anreise (bis 18.00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei

Stornierungen danach: 90 % des Reisepreises

 3 a. Stornierungen und Stornokosten (Gruppenbuchung ab 10 Zimmer):

Bei Buchungen ab 10 Zimmer (Gruppe):

Stornierung bis 8 Wochen vor Anreise (bis 18.00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei

Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise (bis 18.00 Uhr – Hotel Ortszeit): 70 % des Reisepreises Stornierungen danach: 90 % des Reisepreises

 4. Stornierungen und Stornokosten zu Internationalen Frankfurter Messen und anderen „Großveranstaltungen“ z.B. Sportveranstaltungen, Feste, etc.:

Stornierung 14 Tage vor Anreise (bis 18.00 Uhr – Hotel Ortszeit): Kostenfrei Stornierungen 13 Tage bis Anreisetag: 90 % des Reisepreises

Hinweis: §4 gilt nicht für Gruppenbuchungen (Reisegruppen, Sportgruppen und Vereine) hierzu siehe § 3 und § 3a

5. Stornierungen oder Änderungen einer Buchung haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen. Mündliche Verabredungen haben keine Gültigkeit.
5 a. Sicherheitsleistungen:

Auf Verlangen des Hotels ist bei Anreise eine gültige Kreditkarten-Nummer oder ersatzweise eine Kaution zur Sicherheit zu hinterlegen.

Die Höhe der Summe richtet sich nach Dauer des Aufenthalts und wird vom Hotel festgelegt. Ebenso ist das Hotel berechtigt die gesamten Übernachtungskosten als Vorkasse zu verlangen.

Bei einer Buchung (Zustandekommen eines Hotelaufnahmevertrages) erklärt sich der Gast/Besteller mit den AGB des Hotels einverstanden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  • Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
    • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
    • Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
  • Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  • Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
  • Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  • Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show)
    • Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
    • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
    • Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  • Rücktritt des Hotels
    • Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  • Wird eine gemäß Ziffer 6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 2 vorliegt.
  • Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
    • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
    • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
    • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  • Haftung des Hotels
    • Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
    • Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
  • Schlussbestimmungen
    • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
    • Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels]. Sofern der Kunde die Voraussetzung des
  • 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand … [Bitte Ort eintragen, wahlweise Standort des Hotels oder Sitz der Betreibergesellschaft des Hotels].
  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist
  • Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hotel Bessunger Forst für Veranstaltungen
Geltungsbereich
  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett-, Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten von Hotel Bessunger Forst zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von Hotel Bessunger Forst für den Kunden.
  2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Hotel Bessunger Forst, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

Vertragsabschluss, -Partner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Hotel Bessunger Forst zustande.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Hotel Bessunger Forst unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Bessunger Forst in der Öffentlichkeit zu gefährden.
  3. Hotel Bessunger Forst haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Hotel Bessunger Forst für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hotel Bessunger Forst beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Hotel Bessunger Forst beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Hotel Bessunger Forst steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer IX nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hotel Bessunger Forst auftreten, wird Hotel Bessunger Forst bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Hotel Bessunger Forst rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  4. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Hotel Bessunger Forst übernimmt die Zustellung, die Aufbewahrung (bei Warensendungen allerdings nur nach vorheriger Abstimmung) und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für die Haftung von Hotel Bessunger Forst gelten vorstehende Nummer 3 Sätze 1 bis 4 entsprechend.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise von Hotel Bessunger Forst zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Hotel Bessunger Forst veranlasste Leistungen Dritter, deren Vergütung von Hotel Bessunger Forst verauslagt wird, sowie für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.
  2. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Ändert sich diese nach Vertragsschluss, so werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen.
  3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann Hotel Bessunger Forst 60 % des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder Hotel Bessunger Forst einen höheren Schaden nachweist.
  4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.
  5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5 an Hotel Bessunger Forst zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Hotel Bessunger Forst stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
  6. Hotel Bessunger Forst ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Hotel Bessunger Forst berechtigt, auch nach Vertragsschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von Hotel Bessunger Forst aufrechnen oder verrechnen.

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit Hotel Bessunger Forst geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag besteht. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung von Hotel Bessunger Forst zu einer vom Kunden gewünschten Vertragsaufhebung sollen in Textform erfolgen.
  2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Hotel Bessunger Forst auszulösen. Das Recht erlischt, wenn der Kunde es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Hotel Bessunger Forst in Textform ausübt.
  3. Ist ein Recht zum kostenfreien Rücktritt nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, und stimmt Hotel Bessunger Forst einer kostenfreien Vertragsaufhebung nicht zu, behält Hotel Bessunger Forst trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung den Anspruch auf die vereinbarte Miete für Räume, Ausstellungsflächen, Technik und Veranstaltungsequipment, auf die etwaige Vergütung für Leistungen Dritter gemäß Ziffer III.1 Satz 2 sowie im Falle eines vereinbarten Mindestumsatzes auf den Anspruch gemäß Ziffer III.3. Hotel Bessunger Forst hat die Einnahmen aus einer etwaigen anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10 %. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel Bessunger Forst steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
  1. Tritt der Kunde erst ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist Hotel Bessunger Forst berechtigt, zusätzlich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich etwaiger anderweitiger Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß obiger Nummer 3 Satz 2), der etwaigen Vergütung für Leistungen Dritter gemäß Ziffer III.1 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer III.3 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab dem 30. Tag 60% und ab dem 10. Tag 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel Bessunger Forst steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
  2. Sofern nicht ausnahmsweise eine Pauschale für die gesamte Verpflegung vereinbart war, erfolgt die Berechnung des Verzehrumsatzes nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zzgl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebots zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
  3. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist Hotel Bessunger Forst außerdem berechtigt, bei einem Rücktritt ab dem 60. Tag vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab dem 30. Tag 75% und ab dem 10. Tag 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Hotel Bessunger Forst steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.
  4. Waren Mieten für Räume und/oder Ausstellungsflächen im Vertrag ausnahmsweise nicht separat vereinbart, sondern anteilig in der Tagungspauschale enthalten, kann Hotel Bessunger Forst auch schon bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin den auf die Miete entfallenden Anteil x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung stellen, abzüglich einer Pauschale von 10% für ersparte Aufwendungen. Das gilt entsprechend bei Komplettpauschalen unter Einschluss des Beherbergungsentgelts für den diesbezüglichen Anteil. Vorstehende Nr. 3 Satz 2 zur Anrechnung anderweitiger Einnahmen gilt jeweils entsprechend.

 

Rücktritt von Hotel Bessunger Forst

  1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Hotel Bessunger Forst bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hotel Bessunger Forst mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Hotel Bessunger Forst mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  2. Ferner ist Hotel Bessunger Forst berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
  • höhere Gewalt oder andere von Hotel Bessunger Forst nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht werden; vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck der Veranstaltung sein;
  • Hotel Bessunger Forst begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel Bessunger Forst in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Hotel Bessunger Forst zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Ziffer I Nr. 2 vorliegt;
  • eine vereinbarte oder gemäß obiger Ziffer III Nummern 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Ablauf einer von Hotel Bessunger Forst gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.
  • Der berechtigte Rücktritt von Hotel Bessunger Forst begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Hotel Bessunger Forst gegen den Kunden bestehen, so kann Hotel Bessunger Forst den Anspruch pauschalieren. Ziffer IV Nummern 3 bis 7 gelten in diesem Fall entsprechend.

 

Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss Hotel Bessunger Forst spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung von Hotel Bessunger Forst, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll Hotel Bessunger Forst frühzeitig, spätestens jedoch fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl. Vorstehende Nummer 1 Satz 3 gilt entsprechend.
  3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist Hotel Bessunger Forst berechtigt, die bestätigten Räume – unter Berücksichtigung der gegebenenfalls geringeren Raummiete – zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt Hotel Bessunger Forst diesen Abweichungen zu, so kann Hotel Bessunger Forst die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, Hotel Bessunger Forst trifft ein Verschulden.

 

Mitbringen von Speisen und Getränken

  • Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung mit Hotel Bessunger Forst, die in Textform erfolgen soll. Hotel Bessunger Forst kann die Zustimmung von der Berechnung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig machen.

 

Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

  1. Soweit Hotel Bessunger Forst für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt Hotel Bessunger Forst im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt Hotel Bessunger Forst von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
  2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes von Hotel Bessunger Forst bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Hotel Bessunger Forst; diese kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von Hotel Bessunger Forst gehen zu Lasten des Kunden, soweit Hotel Bessunger Forst diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf Hotel Bessunger Forst pauschal erfassen und berechnen.
  3. Der Kunde ist mit Zustimmung von Hotel Bessunger Forst berechtigt, eigene Telefone-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann Hotel Bessunger Forst eine Anschlussgebühr und/oder eine Ausfallvergütung für die Nichtnutzung seiner Anlagen verlangen.
  1. Störungen an von Hotel Bessunger Forst zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen dürfen nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit Hotel Bessunger Forst diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  1. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

 

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im jeweiligen Hotel. Hotel Bessunger Forst übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Hotel Bessunger Forst. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 3 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung. Im Übrigen gilt Ziffer II Nr. 3 entsprechend.
  1. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Hotel Bessunger Forst ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist Hotel Bessunger Forst berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit Hotel Bessunger Forst abzustimmen.
  1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf Hotel Bessunger Forst die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum oder auf der Ausstellungsfläche, kann Hotel Bessunger Forst für die Dauer der Vorenthaltung des Raumes oder der Ausstellungsfläche eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

 

Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
  1. Hotel Bessunger Forst kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  1. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand Wiesbaden. Hotel Bessunger Forst kann den Kunden nach seiner Wahl aber auch am Standort des jeweiligen Hotel Bessunger Forst oder am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
  1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  1. Hotel Bessunger Forst nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.